Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge, Bestellungen, Buchungen, Beratungen, Agenturleistungen, digitalen Inhalte, Warenlieferungen und sonstigen Leistungen, die zwischen SaleStudia und ihren Kunden geschlossen werden.
Die AGB gelten insbesondere für:
- Marketing- und Vertriebsberatung;
- Entwicklung digitaler Strategien;
- Suchmaschinenoptimierung und SEO-Audits;
- Google Ads, Google Shopping und YouTube Ads;
- Facebook-, Instagram-, TikTok-, Pinterest- und X-Werbung;
- Social-Media-Management;
- Content-Produktion;
- Text-, Bild-, Grafik-, Foto- und Videoleistungen;
- Branding, Logo- und Bannerdesign;
- Webdesign und Websiteentwicklung;
- Erstellung und Betreuung von Online-Shops;
- IT-, Hosting-, Wartungs- und Supportleistungen;
- digitale Produkte und digitale Inhalte;
- den Verkauf und die Lieferung physischer Waren;
- Marketplace- und Vermittlungsleistungen;
- sonstige auf der Website oder in individuellen Angeboten beschriebene Leistungen.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen und Projektverträge haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SaleStudia ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Anbieter und Vertragspartner
Anbieterin der eigenen Leistungen und Vertragspartnerin ist, sofern auf der jeweiligen Produkt- oder Leistungsseite kein anderer Anbieter ausdrücklich genannt wird:
SaleStudia
Inhaberin: Alona Yanchenko
Talstraße 4
65510 Idstein
Deutschland
Telefon: +49 157 52911412
E-Mail: info.salestudia@gmail.com
3. Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird hierauf in der jeweiligen Bestimmung hingewiesen.
4. Rangfolge der Vertragsunterlagen
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarung oder unterschriebener Projektvertrag;
- Auftragsbestätigung oder angenommenes Angebot;
- konkrete Leistungs- oder Produktbeschreibung;
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- sonstige auf der Website veröffentlichte Richtlinien.
5. Vertragssprache
Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wurde.
Übersetzungen dieser AGB dienen der besseren Verständlichkeit. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen oder eine ausdrücklich in einer anderen Sprache geschlossene Individualvereinbarung nichts anderes vorsehen.
6. Vertragsschluss im Online-Shop
Die Darstellung von Waren, digitalen Produkten und Dienstleistungen im Online-Shop stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
Der Kunde kann Produkte oder Leistungen auswählen, in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung prüfen und berichtigen.
Mit dem Anklicken der abschließenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Leistungen oder Produkte ab.
Der Eingang der Bestellung wird regelmäßig automatisch per E-Mail bestätigt. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
Der Vertrag kommt zustande, wenn SaleStudia:
- die Bestellung ausdrücklich bestätigt;
- mit der Ausführung der bestellten Leistung beginnt;
- einen digitalen Inhalt bereitstellt;
- die Ware versendet;
- oder die Zahlung ausdrücklich annimmt und dies als Vertragsannahme erkennbar ist.
SaleStudia ist berechtigt, eine Bestellung aus sachlichem Grund abzulehnen, beispielsweise bei fehlender Verfügbarkeit, erkennbaren Preisfehlern, begründetem Betrugsverdacht, unvollständigen Kundendaten oder rechtlichen Bedenken.
7. Vertragsschluss bei individuellen Agenturleistungen
Anfragen des Kunden über Kontaktformulare, E-Mail, Telefon, Messenger oder Social Media stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag über individuelle Agentur-, Beratungs-, Entwicklungs- oder Projektleistungen kommt zustande durch:
- die Annahme eines individuellen Angebots;
- die Unterzeichnung eines Projektvertrages;
- eine Auftragsbestätigung;
- eine eindeutige schriftliche oder elektronische Beauftragung;
- oder den einvernehmlichen Beginn der Leistungsausführung.
Angebote sind für den im Angebot genannten Zeitraum verbindlich. Ist keine Annahmefrist angegeben, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden.
8. Speicherung des Vertragstextes
Die Bestelldaten und diese AGB können durch Shopify und SaleStudia gespeichert werden. Der Kunde erhält die wesentlichen Vertragsinformationen regelmäßig per E-Mail.
Kunden mit einem Kundenkonto können bestimmte Bestellinformationen innerhalb ihres Kontos einsehen.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Bestellbestätigungen, Angebote, Rechnungen und Vertragsunterlagen für seine Unterlagen zu speichern.
9. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Auftragsbestätigung oder der Produkt- beziehungsweise Leistungsbeschreibung.
Nur ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind Bestandteil des Vertrages. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, Ergänzungen, Korrekturen, Anpassungen oder Erweiterungen sind gesondert zu vergüten.
Angaben auf der Website, in Werbematerialien, Präsentationen, Vorgesprächen oder unverbindlichen Kalkulationen stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart wurden.
10. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung
SaleStudia erbringt grundsätzlich keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Hinweise zu Datenschutz, Impressum, Werbung, Vertragsgestaltung, Unternehmensgründung, Steuern oder anderen rechtlich relevanten Themen dienen nur der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch entsprechend qualifizierte Berufsträger.
Soweit rechtliche, steuerliche oder sonstige besonders regulierte Leistungen über einen externen Partner vermittelt werden, kommt der entsprechende Beratungsvertrag grundsätzlich mit dem ausdrücklich genannten Partner zustande.
11. Projektplanung und Leistungstermine
Projektzeiten und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Unverbindliche Zeitangaben dienen der Planung und können sich insbesondere ändern, wenn:
- der Kunde erforderliche Informationen verspätet bereitstellt;
- Freigaben oder Rückmeldungen nicht rechtzeitig erfolgen;
- der Leistungsumfang nachträglich geändert wird;
- Drittanbieter oder Plattformen Verzögerungen verursachen;
- technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von SaleStudia auftreten;
- höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse vorliegen.
Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden stammen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Unterlagen, Ansprechpartner und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
Dazu können insbesondere gehören:
- Unternehmens- und Kontaktdaten;
- Texte, Bilder, Videos, Logos und Markenrichtlinien;
- Zielgruppen-, Produkt- und Leistungsinformationen;
- Zugänge zu Websites, Shops, Domains und Hosting;
- Zugänge zu Werbe- und Analyseplattformen;
- Preise, Lieferbedingungen und rechtliche Pflichtinformationen;
- rechtzeitige Prüfung und Freigabe von Entwürfen;
- Mitteilung erkennbarer Fehler oder Änderungswünsche.
Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Erklärungen und Freigaben dieses Ansprechpartners gelten als Erklärungen des Kunden.
Entstehen durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zusätzliche Aufwände, können diese nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnet werden.
13. Zugänge und Kontosicherheit
Benötigt SaleStudia für die Vertragserfüllung Zugang zu Konten oder Plattformen, soll der Kunde nach Möglichkeit Partnerzugänge, Benutzerrollen oder Einladungsfunktionen verwenden.
Der Kunde sollte persönliche Hauptpasswörter nicht übermitteln, sofern eine sicherere Zugangsform verfügbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und SaleStudia unverzüglich zu informieren, wenn ein unberechtigter Zugriff vermutet wird.
Nach Projektende ist der Kunde dafür verantwortlich, nicht mehr benötigte Zugänge zu entfernen und Passwörter bei Bedarf zu ändern.
14. Freigaben und Prüfpflichten
Entwürfe, Texte, Anzeigen, Designs, Webseiten, Kampagnen, Druckdaten und sonstige Arbeitsergebnisse sind vom Kunden vor Veröffentlichung oder produktiver Nutzung sorgfältig zu prüfen.
Die Prüfung umfasst insbesondere:
- inhaltliche Richtigkeit;
- Preise und Leistungsangaben;
- Kontaktdaten;
- Schreib- und Übersetzungsfehler;
- Marken- und Produktbezeichnungen;
- rechtliche Pflichtinformationen;
- Links, Formulare und technische Funktionen;
- Darstellung auf relevanten Endgeräten.
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass das freigegebene Ergebnis inhaltlich seinen Vorgaben entspricht.
Dies entbindet SaleStudia nicht von der Verantwortung für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen.
15. Freigabefristen bei Unternehmern
Gegenüber Unternehmern kann SaleStudia für die Prüfung eines Arbeitsergebnisses eine angemessene Frist setzen.
Reagiert der Unternehmer trotz einer Erinnerung und eines ausdrücklichen Hinweises auf die Folgen nicht innerhalb der gesetzten Frist und benennt keine konkreten wesentlichen Mängel, darf SaleStudia bei der weiteren Projektplanung davon ausgehen, dass keine Einwände gegen den vorgelegten Stand bestehen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahme bleiben unberührt.
16. Korrekturschleifen
Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
Eine Korrekturschleife umfasst zusammengefasste Änderungswünsche innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.
Als zusätzliche, gesondert zu vergütende Leistungen gelten insbesondere:
- weitere Korrekturschleifen;
- vollständige Neuentwicklungen nach bereits erteilter Freigabe;
- Änderungen des Briefings oder der strategischen Ausrichtung;
- zusätzliche Formate, Seiten, Sprachen oder Varianten;
- Änderungen bereits veröffentlichter Inhalte;
- Arbeiten, die durch nachträglich übermittelte Informationen erforderlich werden.
17. Änderungswünsche und Erweiterungen
Der Kunde kann Änderungen und Erweiterungen des Projekts anfragen. SaleStudia prüft, ob und zu welchen Konditionen diese umgesetzt werden können.
Ein Änderungswunsch kann Auswirkungen auf Vergütung, Zeitplan, technische Umsetzung und vereinbarte Termine haben.
SaleStudia ist nicht verpflichtet, Änderungen umzusetzen, bevor eine Einigung über den zusätzlichen Leistungsumfang, die Vergütung und gegebenenfalls neue Termine erzielt wurde.
18. Leistungen von Drittanbietern
Für die Vertragserfüllung können Dienste und Produkte Dritter eingesetzt werden, beispielsweise:
- Shopify und Shopify-Apps;
- Hosting- und Domainanbieter;
- Google, Meta, TikTok, Pinterest und X;
- Newsletter-, CRM- und Projektmanagementdienste;
- Stockfoto-, Schriftarten-, Musik- und Videoplattformen;
- Analyse-, Tracking- und Consent-Tools;
- Versand-, Druck- und Fulfilment-Dienstleister.
Für Leistungen Dritter gelten zusätzlich deren Nutzungs-, Lizenz- und Geschäftsbedingungen.
SaleStudia hat keinen vollständigen Einfluss auf Verfügbarkeit, Preise, Funktionsänderungen, Richtlinien, Kontosperrungen oder technische Störungen dieser Drittanbieter.
SaleStudia haftet nicht für Pflichtverletzungen eines Drittanbieters, soweit SaleStudia den Drittanbieter sorgfältig ausgewählt hat und keine eigene Pflichtverletzung vorliegt.
19. Werbebudgets und Drittanbietergebühren
Werbebudgets, Lizenzkosten, Domainkosten, Hostingkosten, App-Gebühren, Versandkosten, Produktionskosten und sonstige Drittanbietergebühren sind nur dann in der Vergütung von SaleStudia enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Werbebudgets werden grundsätzlich zusätzlich zur Agenturvergütung getragen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Zahlungsmittel in den jeweiligen Werbe- oder Plattformkonten rechtzeitig verfügbar sind.
20. Keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg
SaleStudia erbringt Marketing-, SEO-, Werbe-, Social-Media- und Beratungsleistungen nach fachlichen Standards und mit angemessener Sorgfalt.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Insbesondere werden keine bestimmten:
- Umsätze oder Gewinne;
- Anzahlen von Anfragen, Leads oder Verkäufen;
- Klickpreise oder Conversion-Raten;
- Reichweiten oder Followerzahlen;
- Positionen in Suchmaschinen;
- Freigaben durch Werbeplattformen;
- Kontolaufzeiten oder dauerhaften Plattformzugänge
garantiert.
Ergebnisse hängen unter anderem von Marktbedingungen, Wettbewerb, Budget, Preisgestaltung, Produktqualität, Website, Zielgruppe, Kundenservice, Saisonalität und Entscheidungen externer Plattformen ab.
21. Suchmaschinenoptimierung
Suchmaschinen entscheiden eigenständig über Indexierung, Darstellung und Platzierung von Webseiten.
SaleStudia kann daher keine bestimmte Platzierung, Indexierungsdauer oder dauerhafte Sichtbarkeit garantieren.
Änderungen von Suchmaschinenalgorithmen können bestehende Rankings positiv oder negativ beeinflussen.
22. Werbeplattformen und Kontosperrungen
Werbeplattformen entscheiden eigenständig über die Freigabe, Einschränkung, Ablehnung oder Sperrung von Anzeigen, Produkten, Konten und Zahlungsprofilen.
SaleStudia schuldet eine fachgerechte Einrichtung und Betreuung im vereinbarten Umfang, jedoch keine dauerhafte Freigabe durch eine Drittplattform.
Entsteht eine Sperrung durch falsche, unvollständige oder rechtswidrige Angaben des Kunden, trägt der Kunde die daraus resultierenden zusätzlichen Aufwände, soweit er die Ursache zu vertreten hat.
23. Verantwortlichkeit für Inhalte und Angebote des Kunden
Der Kunde ist für die tatsächliche und rechtliche Zulässigkeit seiner Produkte, Dienstleistungen, Preise, Werbeaussagen und bereitgestellten Informationen verantwortlich.
Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass:
- Angaben zu Produkten und Leistungen richtig und vollständig sind;
- beworbene Produkte und Leistungen rechtmäßig angeboten werden dürfen;
- erforderliche Genehmigungen und Zulassungen vorliegen;
- Preis-, Liefer- und Pflichtangaben korrekt sind;
- bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen;
- notwendige Einwilligungen eingeholt wurden;
- die verwendeten Kunden- und Kontaktdaten rechtmäßig erhoben wurden.
SaleStudia darf die Bearbeitung oder Veröffentlichung von Inhalten ablehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen, Täuschungen oder Verstöße gegen Plattformrichtlinien bestehen.
24. Webseiten, Online-Shops und technische Projekte
Der konkrete Funktionsumfang einer Website oder eines Online-Shops ergibt sich aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
Eine Darstellung auf allen jemals verfügbaren Browsern, Geräten, Bildschirmgrößen und Betriebssystemen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Optimierung für zum Zeitpunkt der Fertigstellung marktübliche aktuelle Browser und Endgeräte.
Nachträgliche Änderungen an Browsern, Plattformen, Schnittstellen, Themes, Plugins oder Apps können zusätzliche Anpassungen erforderlich machen.
25. Domains, Hosting und externe IT-Infrastruktur
Sofern SaleStudia Domains, Hosting, E-Mail-Dienste oder sonstige Infrastruktur für den Kunden einrichtet, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Sofern möglich, werden Domains und zentrale Kundenkonten unmittelbar auf den Namen des Kunden registriert.
Laufende Gebühren für Domains, Hosting, Apps, Themes, Plugins, Lizenzen und externe Dienste trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die rechtzeitige Verlängerung von Verträgen und die Aktualität von Zahlungsmitteln liegt nach Übergabe grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
26. Wartung und Support
Laufende Wartung, Updates, Backups, Fehlerüberwachung, Sicherheitsprüfungen und technischer Support sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Nach Abschluss eines Projekts entstehende Arbeiten werden gesondert vergütet, sofern sie nicht auf einen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gemeldeten Mangel zurückzuführen sind.
Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Störung verursacht wurde durch:
- Änderungen des Kunden oder Dritter;
- unsachgemäße Nutzung;
- nicht durchgeführte Updates;
- abgelaufene Lizenzen;
- Änderungen externer Plattformen;
- Schadsoftware oder kompromittierte Zugangsdaten;
- Störungen des Hosting- oder Internetanbieters.
27. Einsatz von Mitarbeitern und Subunternehmern
SaleStudia darf zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen.
SaleStudia bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, werden die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen getroffen.
28. Marketplace und Rolle von SaleStudia
Über den SaleStudia Marketplace können eigene Produkte und Leistungen von SaleStudia sowie Produkte oder Leistungen externer Partner angeboten werden.
Der jeweilige Vertragspartner wird auf der Produkt- oder Leistungsseite, im Checkout oder in der Bestellbestätigung ausgewiesen.
Wird SaleStudia als Verkäuferin oder Leistungserbringerin genannt, kommt der Vertrag unmittelbar mit SaleStudia zustande.
Wird ein externer Partner als Verkäufer oder Leistungserbringer genannt, vermittelt SaleStudia den Vertrag oder stellt technische, organisatorische beziehungsweise zahlungsbezogene Plattformleistungen bereit.
In diesem Fall kommt der Vertrag über das jeweilige Produkt oder die Leistung grundsätzlich mit dem ausdrücklich genannten Partner zustande.
SaleStudia bleibt für eigene Vermittlungs-, Plattform- und Zahlungsabwicklungspflichten verantwortlich.
29. Leistungen externer Marketplace-Partner
Für Produkte und Leistungen externer Partner können ergänzende Vertragsbedingungen des jeweiligen Partners gelten, sofern diese dem Kunden vor Vertragsschluss wirksam zugänglich gemacht werden.
Produktbezogene Fragen, Ausführungstermine, Gewährleistungsansprüche und sonstige Ansprüche richten sich bei einem Partnervertrag grundsätzlich gegen den jeweiligen Vertragspartner.
SaleStudia unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei der Zuordnung und Weiterleitung von Anfragen.
Verträge zwischen SaleStudia und Marketplace-Anbietern werden durch separate Partner- oder Händlervereinbarungen geregelt.
30. Preise
Es gelten die im jeweiligen Angebot, im Online-Shop oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt.
Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Zusätzliche Versand-, Liefer-, Reise-, Lizenz-, Werbe-, Hosting- oder Drittanbieterkosten werden gesondert ausgewiesen oder individuell vereinbart.
31. Zahlungsbedingungen
Bei Online-Bestellungen ist die Vergütung grundsätzlich unmittelbar im Bestellvorgang fällig, sofern keine andere Zahlungsart vereinbart wurde.
Rechnungen für individuelle Agentur- und Projektleistungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
SaleStudia kann bei Projekten angemessene Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Meilensteinzahlungen vereinbaren.
Bereits geleistete Vorauszahlungen werden auf die Gesamtvergütung angerechnet.
32. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
SaleStudia ist nach einer Mahnung und dem erfolglosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen vorübergehend auszusetzen.
Vereinbarte Fertigstellungstermine verlängern sich in diesem Fall angemessen.
Der Kunde bleibt zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen und entstandener Drittanbietergebühren verpflichtet.
33. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen.
Verbraucher bleiben berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die ihnen aufgrund eines Widerrufs oder einer mangelhaften Leistung zustehen.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
34. Lieferung physischer Waren
Liefergebiet, Versandart, Versandkosten und voraussichtliche Lieferzeiten ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder Versandrichtlinie.
Lieferzeiten beginnen grundsätzlich nach Vertragsschluss und vollständigem Eingang einer gegebenenfalls vereinbarten Vorauszahlung.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Versandkosten verursachen, die nicht zuvor vereinbart wurden.
35. Gefahrübergang bei Waren
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
Hat der Verbraucher selbst einen Beförderer beauftragt, ohne dass ihm dieser zuvor von SaleStudia benannt wurde, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen.
Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr bei einem Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Transporteur über, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.
36. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von SaleStudia oder des ausdrücklich genannten Verkäufers.
Gegenüber Unternehmern kann der Eigentumsvorbehalt auch für weitere offene Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung gelten, wenn dies im individuellen Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
37. Digitale Inhalte und digitale Produkte
Digitale Inhalte können insbesondere als Download, Link, E-Mail, Kundenkonto, Cloud-Zugang oder auf andere elektronisch vereinbarte Weise bereitgestellt werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere eine geeignete Internetverbindung, aktuelle Software und ausreichenden Speicherplatz.
Der konkrete Funktionsumfang, das Dateiformat, die Kompatibilität und die Nutzungsdauer ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
Gegenüber Verbrauchern gelten für digitale Produkte die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zu Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Gewährleistungsrechten.
38. Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Soll SaleStudia auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnen, wird hierfür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers eingeholt.
Der Verbraucher wird darüber informiert, dass er bei einem Widerruf gegebenenfalls Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schuldet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich dem Beginn der Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.
39. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher erhalten eine gesonderte Widerrufsbelehrung, soweit ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
Die Einzelheiten zu Frist, Ausübung, Folgen des Widerrufs und Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Widerrufsbelehrung.
Diese AGB ersetzen die gesonderte Widerrufsbelehrung nicht.
40. Abnahme von Werkleistungen
Soweit der Vertrag die Herstellung eines bestimmten Werkes zum Gegenstand hat, ist der Kunde nach vertragsgemäßer Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Der Kunde hat erkennbare wesentliche Mängel konkret zu beschreiben und SaleStudia eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Voraussetzungen einer fingierten Abnahme, einschließlich der hierfür erforderlichen Hinweise in Textform.
Gegenüber Unternehmern kann ein Werk nach den gesetzlichen Voraussetzungen als abgenommen gelten, wenn SaleStudia nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und der Unternehmer innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert.
41. Kündigung von Projekt- und Werkverträgen
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, bestimmen sich die Vergütungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
SaleStudia muss sich insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielten oder böswillig nicht erzielten Erwerb anrechnen lassen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Bereits fertiggestellte oder verwertbare Teilleistungen, verbindlich gebuchte Fremdleistungen und nicht mehr stornierbare Kosten sind zu vergüten, soweit ein entsprechender gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch besteht.
42. Laufende Verträge und Kündigungsfristen
Laufzeit und Kündigungsfrist laufender Verträge, beispielsweise für Social-Media-Betreuung, SEO, Werbung, Hosting, Support oder Wartung, ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
Ist keine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
43. Termine und Stornierungen
Vereinbarte Beratungs-, Produktions- oder Besprechungstermine können nach den im jeweiligen Angebot genannten Bedingungen verschoben oder storniert werden.
Sind keine individuellen Stornierungsbedingungen vereinbart, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
SaleStudia darf nur tatsächlich entstandene und gesetzlich erstattungsfähige Ausfallkosten verlangen. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
44. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Dazu können insbesondere gehören:
- Naturereignisse;
- Krieg, Terrorismus oder behördliche Maßnahmen;
- Streiks und Arbeitskämpfe;
- Ausfälle von Strom, Internet oder Telekommunikation;
- Cyberangriffe;
- großflächige Plattform- oder Cloud-Ausfälle;
- Epidemien oder vergleichbare Gesundheitslagen;
- unvorhersehbare Ausfälle wichtiger Dienstleister.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei innerhalb angemessener Frist. Vereinbarte Termine verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Dauert die Behinderung so lange an, dass einer Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, bleiben gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte unberührt.
45. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei ihren jeweiligen Rechtsinhabern.
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den von SaleStudia erstellten Arbeitsergebnissen.
Ist der Umfang nicht ausdrücklich geregelt, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit dies zur Nutzung des Arbeitsergebnisses für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist.
Ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Weiterverkaufsrechte, Unterlizenzierungsrechte oder Rechte zur Nutzung als Vorlage für Dritte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Vor vollständiger Bezahlung ist eine Nutzung nur zulässig, soweit SaleStudia dies ausdrücklich gestattet hat.
46. Logos, Marken und individuelle Designs
Der Umfang der Rechte an Logos, Markenelementen und individuellen Designs ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Eine Garantie für die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit oder die weltweite Verfügbarkeit eines Zeichens wird nur geschuldet, wenn eine entsprechende professionelle Markenrecherche ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Anmeldung und rechtliche Prüfung einer Marke ist grundsätzlich nicht Bestandteil einer Designleistung.
47. Offene Dateien, Quelltexte und Produktionsdaten
Offene Arbeitsdateien, Rohdateien, Quelltexte, Entwicklungsdateien, unbearbeitetes Foto- oder Videomaterial sowie interne Produktionsunterlagen sind nur dann Bestandteil der Lieferung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Standardmäßig geschuldet sind die im Angebot genannten finalen Ausgabeformate.
Für die Herausgabe zusätzlicher Roh- oder Quelldateien kann eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.
48. Materialien und Lizenzen Dritter
Arbeitsergebnisse können Bestandteile Dritter enthalten, beispielsweise:
- Schriftarten;
- Stockfotos und Stockvideos;
- Musik und Soundeffekte;
- Themes, Templates und Plugins;
- Softwarebibliotheken;
- Icons und Illustrationen.
Für diese Bestandteile gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
Der Kunde erhält nur die Rechte, die nach den jeweiligen Drittanbieterbedingungen übertragbar oder für den vereinbarten Zweck nutzbar sind.
Laufende Lizenz- oder Verlängerungsgebühren trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
49. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an allen von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Videos, Logos, Marken, Musikstücken, Daten, Bewertungen und sonstigen Materialien verfügt.
Der Kunde räumt SaleStudia für die Dauer und den Zweck der Vertragserfüllung die erforderlichen Nutzungsrechte ein.
SaleStudia ist nicht verpflichtet, sämtliche bereitgestellten Inhalte ohne konkreten Anlass rechtlich zu prüfen.
50. Ansprüche Dritter wegen Kundeninhalten
Wird SaleStudia wegen eines vom Kunden bereitgestellten oder ausdrücklich vorgegebenen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen, informiert SaleStudia den Kunden unverzüglich.
Gegenüber Unternehmern stellt der Kunde SaleStudia von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Rechtsverletzung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt und der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. SaleStudia wird ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder Vergleiche abgeben, die den Kunden unangemessen belasten.
51. Eigenwerbung und Referenznennung
SaleStudia darf Namen, Logos, Projektergebnisse, Screenshots, Kennzahlen, Fotos oder Projektbeschreibungen nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz veröffentlichen, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung besteht.
Eine erteilte Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, soweit keine zwingenden vertraglichen oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
52. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich für die Durchführung des Vertrages zu verwenden.
Als vertraulich gelten insbesondere:
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse;
- Kalkulationen und Preisstrukturen;
- Kundendaten;
- Strategien und unveröffentlichte Kampagnen;
- Zugangsdaten;
- interne Prozesse und Projektunterlagen;
- als vertraulich gekennzeichnete Informationen.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind;
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren;
- rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden;
- unabhängig entwickelt wurden;
- aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
53. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Soweit SaleStudia personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien, sofern erforderlich, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Kunde bleibt als Verantwortlicher insbesondere dafür zuständig, dass:
- die Daten rechtmäßig erhoben wurden;
- erforderliche Einwilligungen vorliegen;
- Informationspflichten erfüllt wurden;
- Betroffenenrechte bearbeitet werden;
- Lösch- und Aufbewahrungsfristen festgelegt wurden.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von SaleStudia.
54. Gewährleistung bei Dienstleistungen
Bei reinen Dienstverträgen schuldet SaleStudia die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
55. Gewährleistung bei Werkleistungen
Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Der Kunde hat SaleStudia zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen und zumutbar ist.
SaleStudia kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder das Arbeitsergebnis neu herstellen, soweit dem keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
56. Gewährleistung bei Waren
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte für Waren.
Gegenüber Unternehmern gelten ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften, soweit in einem individuellen Vertrag keine rechtlich zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflichten von Kaufleuten bleiben unberührt.
57. Gewährleistung bei digitalen Produkten
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über digitale Produkte und digitale Dienstleistungen.
SaleStudia stellt erforderliche Aktualisierungen im gesetzlich geschuldeten Umfang und Zeitraum bereit, soweit SaleStudia hierfür selbst verantwortlich ist.
Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb angemessener Zeit zu installieren, wenn er ordnungsgemäß über die Verfügbarkeit und die Folgen einer Nichtinstallation informiert wurde.
58. Haftung
SaleStudia haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie;
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet SaleStudia nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von SaleStudia.
59. Datenverlust
Für einen vom Kunden zu vertretenden Verlust von Daten haftet SaleStudia nicht.
Soweit der Kunde für Backups verantwortlich ist, beschränkt sich eine etwaige Haftung von SaleStudia bei leicht fahrlässigem Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.
Zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
60. Nutzung der Website und Kundenkonten
Der Kunde darf die Website und das Kundenkonto nur zu rechtmäßigen Zwecken verwenden.
Untersagt sind insbesondere:
- die Übermittlung rechtswidriger Inhalte;
- unbefugte Zugriffe auf Systeme oder Konten;
- die Verbreitung von Schadsoftware;
- automatisiertes Auslesen ohne Erlaubnis;
- Manipulation von Preisen, Bestellungen oder Bewertungen;
- Identitätstäuschung;
- Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten;
- Missbrauch von Kontakt-, Bewertungs- oder Kommunikationsfunktionen.
SaleStudia darf ein Kundenkonto bei konkretem Verdacht auf Missbrauch vorübergehend sperren. Der Kunde wird informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit keine gesetzlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.
61. Bewertungen und Nutzerinhalte
Kunden dürfen nur wahrheitsgemäße, sachliche und rechtmäßige Bewertungen oder Inhalte veröffentlichen.
Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die:
- Rechte Dritter verletzen;
- beleidigend, diskriminierend oder bedrohend sind;
- bewusst falsche Tatsachen enthalten;
- personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage offenlegen;
- Schadsoftware oder unerlaubte Werbung enthalten.
SaleStudia darf rechtswidrige oder offensichtlich gegen diese Regeln verstoßende Inhalte entfernen oder sperren.
62. Änderungen dieser AGB
Für neue Verträge gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichte Fassung dieser AGB.
Änderungen bestehender Dauerschuldverhältnisse erfolgen nur, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, beispielsweise:
- eine Änderung der Rechtslage;
- eine gerichtliche Entscheidung;
- technische oder sicherheitsrelevante Änderungen;
- eine Änderung wesentlicher Drittanbieterdienste;
- eine Erweiterung oder Anpassung des Leistungsangebots.
Der Kunde wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig in Textform informiert. Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht wesentlich zulasten des Kunden verschieben, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung oder Zustimmung, soweit gesetzlich erforderlich.
63. Verbraucherstreitbeilegung
SaleStudia ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
64. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
65. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von SaleStudia.
Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohn- oder Geschäftssitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, soweit gesetzlich zulässig.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
66. Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von SaleStudia an Dritte abtreten.
Dies gilt nicht für Geldforderungen von Verbrauchern und nicht, wenn SaleStudia kein schutzwürdiges Interesse an einem Abtretungsausschluss hat oder die berechtigten Interessen des Kunden überwiegen.
67. Textform
Vertragliche Erklärungen und Änderungen sollen aus Beweisgründen mindestens in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail.
Individuelle Abreden haben unabhängig von der Form Vorrang. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
68. Salvatorische Bestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck maximal nahekommt, sofern eine solche Ersetzung gegen zwingendes Recht verstoßen würde.
69. Kontakt
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich an uns wenden:
SaleStudia
Inhaberin: Alona Yanchenko
Talstraße 4
65510 Idstein
Deutschland
Telefon: +49 157 52911412
E-Mail: info.salestudia@gmail.com